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Altersvorsorge auch ohne Festanstellung: Damit das Brot auch im Alter reicht

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Rürup-Rente, Fondssparen, die Sicherung bestehender Ansprüche an die gesetzliche Rente – da muss man sich erst einmal mühsam einarbeiten. Zudem gibt es auch steuerlich einiges zu beachten. Für Freiberufler und Selbstständige besteht oftmals weder eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht noch sind berufsständische Versorgungseinrichtungen zuständig, wie das bei Ärzten oder Anwälten der Fall ist. Sind gesetzliche Rentenansprüche vorhanden, sollten diese auf jeden Fall gesichert werden. Viele Selbstständige waren vor der Existenzgründung angestellt und haben Geld in die Rentenkasse eingezahlt, auf das sie bei einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten auch einen Anspruch haben. War das Beschäftigungsverhältnis kürzer, sollten freiwillig Beiträge nachgezahlt werden. Dafür gibt es ein Formular V060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Ein ganz wichtiger Baustein ist die staatliche Förderung der privaten Vorsorge. Selbstständige können bis zu 20.000 Euro jährlich steuerbegünstigt in die private Vorsorge stecken. Derzeit werden die Beiträge zwar nur zu 68 Prozent angerechnet, trotzdem kann ein Jahresbeitrag von beispielsweise 6.000 Euro rund 1.700 Euro an Steuervorteilen bringen. Ab dem Jahr 2025 sind die Beiträge sogar vollständig absetzbar.

Nominell sind die Renten bei Eintritt des Ruhestands zwar steuerpflichtig, zu 100 Prozent jedoch erst ab 2040. Derzeit werden gerade einmal 58 Prozent der ausgezahlten Rürup-Rente besteuert. Wer 2025 in Rente geht, muss 85 Prozent der Rürup-Rente versteuern. Inklusive aller möglichen Abzüge und des steuerfreien Existenzminimums könnten dann aber immer noch weit über 13.000 Euro steuerfreie Rente ausgezahlt werden, wenn nur eine Rürup-Rente als Altersvorsorge diente.

Als dritten Baustein sollten Freiberufler auch die Rendite für das Alter nicht vergessen. Für eine optimale Rendite empfiehlt sich nach wie vor das Sparen mit Fonds oder anderen spekulativeren Papieren. Wichtig ist dabei immer die Kontrolle: Die Wertpapiere müssen ständig im Auge behalten werden. Empfehlenswert sind automatische Verkaufsorders, wenn bestimmte Grenzen unterschritten werden.

Quelle: manager-magazin.de
Foto: kochtopf (Flickr)

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