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Finanzamt: Rentnern drohen Steuernachzahlungen
In der Vergangenheit haben Millionen Rentner - wissentlich oder nicht - ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt unvollständig oder gar nicht erklärt. Doch ein Massen-Screening ermöglicht den Behörden jetzt tieferen Einblick. Deshalb sollten vor allem besser gestellte Senioren schleunigst reagieren. Doch schon jetzt steht fest: Viele von ihnen werden Steuern nachzahlen müssen. Zum Hintergrund: Renten waren auch früher bereits steuerpflichtig. In der Regel zahlten aber die meisten deutschen Pensionäre keine Steuern, da bis zum Jahr 2005 nur 27 Prozent der Altersbezüge der Steuer unterlagen. Dank des Grundfreibetrags gingen Rentner daher zumeist steuerfrei aus. Mit der Einführung des sogenannten "Alterseinkünftegesetzes" vor vier Jahren hat sich der steuerpflichtige Anteil der Rente allerdings auf 50 Prozent erhöht. Für Neurentner steigt er seitdem sogar jährlich um 2 Prozentpunkte an, lag also im vergangenen Jahr bei 56 Prozent. Daraus erklärt sich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, von Jahr zu Jahr zunimmt. Diesen Sachverhalt einfach zu ignorieren wäre riskant. Denn mit der Steueridentifikationsnummer hat der Fiskus sein Kontrollnetz erheblich optimiert. Nach anfänglichen technischen Problemen trudeln bei den Finanzverwaltungen inzwischen sukzessive die Datenströme über Renten, Pensionen oder andere Kapitaleinkünfte der Bürger ein. Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) waren bislang mindestens eine Million Ruheständler steuerlich noch gar nicht erfasst. Sie werden ihre Erklärungen für die vergangenen fünf Jahre vermutlich nachreichen und ggf. Steuern nachzahlen müssen. Allerdings dürfte es sich in den allermeisten Fällen um relativ kleine Beträge handeln. Die Gefahr drohender Steuernachzahlungen steigt, wenn der Pensionäre neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte aus Kapitalanlagen oder einer vermieteten Wohnung erzielt bzw. zusätzlich noch eine Betriebsrente erhält. Wie sollen Rentner am besten reagieren? Experten raten insbesondere jenen Ruheständlern, die neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte beziehen und in den vergangenen Jahren keine Erklärung abgegeben haben, von sich aus die versäumten Erklärungen schnell nachzureichen. Das Wort "Selbstanzeige" sollte dabei allerdings vermieden werden. Quelle : manager-magazin.deFoto: Photocapy (Flickr)
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